Am vergangenen Donnerstag erklärte der europäische Gerichtshof das umstrittene transatlantische Datenschutzabkommen “Privacy Shield” für ungültig. Laut dem europäischen Datenschutz dürfen personenbezogene Daten nur in Nicht-EU-Länder transferiert werden, wenn die Daten dort ebenfalls gut geschützt sind. Der EuGH hat nun entschieden, dass die USA diesen Ansprüchen nicht genügt, da die Überwachungsgesetze der Vereinigten Staaten zu weitreichend sind und EU-Bürger vom Privacy Shield nicht angemessen geschützt werden.

Das Urteil geht aus einem jahrelangen, länderübergreifenden Rechtsstreit hervor, der vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems initiiert wurde. Bereits 2015 klagte er gegen den Vorgänger des Privacy Shield, das Safe-Harbor-Abkommen, dass ebenfalls vom EuGH für ungültig erklärt wurde. Auch jetzt beanstandete er, dass Facebooks Europasitz in Irland seine Daten an den Mutterkonzern in den USA weiterleitet und Facebook in den USA dazu verpflichtet ist, Daten für US-Behörden wie FBI und NSA zugänglich zu machen, ohne gerichtliche Möglichkeit der Betroffenen, etwas dagegen zu tun.

Rund 5000 Unternehmen berufen sich bei ihrer Datenübertragung derzeit auf den Privacy Shield und müssen sich nach einer neuen Möglichkeit umsehen, oder den Datenaustausch einstellen. Allerdings bedeutet das nicht, dass grundsätzlich keine Daten aus der EU in die USA übertragen werden dürfen. Laut dem Gericht können Standardvertragsklauseln eine gültige Grundlage für den Transfer von Daten bilden, wenn bei der Übermittlung personenbezogener Daten das, vom Unionsrecht verlangte, Schutzniveau eingehalten wird. Wie Facebook, Google, Apple und Co auf das EuGH-Urteil reagieren, bleibt noch abzuwarten. Wir halten euch in unserem Blog der Woche natürlich auf dem Laufenden.

Newsflash

Klickraten Analyse von Sistrix

Der SEO-Analyst Sistrix hat 80 Millionen Keywords und Milliarden Suchergebnisse genauer unter die Lupe genommen, mit überraschenden Ergebnissen. Ziel der Untersuchung war, die Klickrate (CTR) in den Google-Suchergebnissen besser zu verstehen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Die durchschnittliche Klickrate (CTR)  auf der ersten Position bei Google liegt bei 28,5%
  • Danach fällt die CTR stark ab: auf der zweiten Position liegt sie bei nur noch 15,7%, auf der dritten Position bei 11,0%
  • Auf den zehnten Treffer klicken im Durchschnitt nur noch 2,5% der Suchenden
  • Globale CTRs über alle Typen von Suchen sind jedoch wenig aussagekräftig: je nach Suchintention und damit SERP-Layout variiert die CTR für Position #1 zwischen 13,7% und 46,9%
  • Suchen, bei denen Sitelinks ausgespielt werden, haben eine deutlich bessere CTR als rein organische SERPs (46,9% zu 34,2%)
  • Die schlechtesten Klickraten haben kommerzielle Suchen bei denen Google Shopping (13,7%) oder Google Ads (18,8%) angezeigt werden
  • Auch Featured Snippets (23,3%) und Knowledge Panel-Integrationen (16,7%) reduzieren organische Klicks bei Google erheblich
  • Generell gilt: je mehr unterschiedliche Elemente und Integrationen in den SERPs erscheinen, desto niedriger ist die CTR
  • Für SEO bedeutet das: die Suchintention eines Keywords bestimmt das SERP-Layout und das wiederum bestimmt, wie viele organische Klicks du erzielen kannst – das Suchvolumen des Keywords ist dabei nicht mehr alleine ausschlaggebend

Mehr Informationen und die gesamte Analyse findet ihr bei Sistrix.

OMR’s Digital Masterclasses Extended – 20 Sessions zusammengefasst und als Video

OMR hat 20 Online Sessions der diesjährigen digitalen Variante ihres Festivals in ein Dokument verpackt. Auf knapp 50 Seiten wurden finden sich interessante Insights, inklusive Links zu den aufgezeichneten Videos der Masterclasses.
https://omr.com/de/digital-masterclasses-2020-extended/

Tobias Berger

Tobias Berger

Creatives & Content