Eine Überschrift ist längst nicht mehr nur eine Zusammenfassung des Inhalts, sie fungiert inzwischen mehr als Köder für die Leser. Dabei kommt kaum ein Inhalt im Netz noch um die reißerischen Überschriften herum. Die neue Aktualisierung der Richtlinie zu falschen Darstellungen von Google verbannt jedoch nun ab Juli alle Clickbait-Taktiken aus Anzeigen.

Was ist Clickbait

Durch Clickbaiting oder auch Klickköder, sollen höhere Zugriffszahlen auf einer Website generiert werden. Dafür werden möglichst reißerische Überschriften gewählt, die einerseits dem Leser genügend Informationen mitgeben um Neugier zu wecken, aber zu wenige um diese auch zu befriedigen. Dadurch entsteht eine sogenannte “information gap” bzw. “curiosity gap” und wir verspüren den Wunsch diese vermeintliche Wissenslücke zu schließen. Dabei sind die Inhalte oft weit weniger spektakulär, als die Clickbait-Überschrift versprochen hat.

Die neue Google Richtlinie

Mit der Aktualisierung der Richtlinien geht Google nun gegen “Clickbait-Anzeigen” vor. “Werbung mit Texten oder Bildern, die reißerisch sind oder Clickbaiting enthalten und Nutzer zu Klicks auf die Anzeige animieren, um weitere Informationen dazu zu erhalten” ist ab Juli 2020 nicht mehr erlaubt. Da diese Einordnung etwas schwammig ist und noch viel Platz für Interpretationen lässt, gibt Google auch einige Beispiele an, welche Clickbait-Strategien dazu führen, dass die Anzeige nicht akzeptiert wird.

  • Anzeigen, in denen Clickbait-Taktiken oder reißerische Texte oder Bilder verwendet werden, um Zugriffe zu generieren.
    Hierzu zählen Anzeigen, die behaupten Geheimnisse, Skandale oder andere reißerische Informationen zu den beworbenen Produkten oder Dienstleistungen preiszugeben oder auch Anzeigen mit für Clickbaiting typische Formulierungen, wie etwa “Finden Sie es hier heraus”, die den Nutzer dazu ermuntern, auf die Anzeige zu klicken, um den gesamten Kontext der Anzeige zu verstehen.
    Neben Texten gelten die neuen Richtlinien auch für Bilder. Anzeigen, mit Fotos auf denen deutlich erkennbar Körperteile vergrößert und verändert wurden, Polizeifotos und Fotos von echten Unfällen oder Katastrophen, Anzeigen mit Vorher-nachher-Fotos, in denen für deutliche Veränderungen am Körper geworben wird, sind ebenfalls betroffen.
  • Anzeigen, in denen negative Lebensereignisse wie Tod, Unfälle, Krankheit, Verhaftung oder Insolvenz genutzt werden, um Angst, Schuldgefühle oder andere stark negative Gefühle zu schüren und damit Druck auf den Nutzer aufzubauen, unverzüglich zu handeln.
    Also etwa Anzeigen, in denen der Nutzer dazu gedrängt wird, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu kaufen, zu abonnieren oder nicht mehr zu verwenden, um sich damit vor Schaden zu schützen und Anzeigen, in denen schweres Leid, Schmerz, Angst oder Schock dargestellt wird, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu bewerben.

Die von Google zur Verfügung gestellten Beispiele sind bei weitem nicht vollständig. Welche Inhalte von Google explizit als Clickbait eingestuft werden, muss also erst einmal abgewartet werden. Mehr Informationen findet ihr bei der Google-Hilfe und sobald es etwas Neues gibt hier in unserem Blog, also bleibt mit unserer Push-Notification immer auf dem Neuesten Stand!

Newsflash

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Tobias Berger

Tobias Berger

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