Warum das Laden von Schriftarten aus den USA 100 € kosten kann und spannende Neuigkeiten zu Performance Max Kampagnen gibt es diese Woche in unserem Blog.

Privatpersonen fordern Schadenersatz wegen Google Fonts von Websitebetreiber:innen

Zu Beginn des Jahres entschied das Landgericht München I, dass die Verwendung des Verzeichnis von Schriftarten “Google Fonts” gegen die DSGVO verstoßen kann. In diesem konkreten Urteil wurde zu Betreiberin einer Website für den Einsatz von Google Fonts zur Unterlassung und 100 € Schadensersatz verurteilt. Diese Entscheidung haben sich nun viele vermeintliche Privatpersonen und Abmahnkanzleien zu Nutze gemacht und fordern ebenfalls Schadensersatz von zahlreichen Websitebetreiber:innen.

Das Problem mit Google Fonts

Google’s Bibliothek mit über 1.400 Open-Source-Schriftarten werden von den meisten Seiten im deutschen Internet verwendet. Dabei können Nutzer:innen die verschiedenen Fonts auf zwei unterschiedliche Arten einbinden und nur eine davon führt zu den oben genannten Datenschutzverletzungen. Wer sich seine gewünschte Schriftart aus dem Verzeichnis von Google heruntergeladen hat und sie auf der eigenen Seite wieder hochlädt, ist auf der sicheren Seite. Dadurch werden die Schriftarten lokal auf dem eigenen Server eingebunden und die Nutzerdaten bleiben in der EU. Problematisch wird es bei der Nutzung der dynamischen Variante von Google Fonts. Dabei wird beim Aufruf der Seite eine Verbindung zu Servern von Google in den USA aufgebaut, bei der auch die IP-Adresse übertragen wird, um die entsprechende Schrift zu laden. In diesem Fall liegt eine Verletzung des Datenschutzrechtes vor, wie das Landgericht bereits im Januar entschied.

Eine Anleitung zum DSGVO-konformen Einbau von Google Fonts findest du hier.

Quelle: https://trends.builtwith.com/widgets/fonts/country/Germany (Stand: 08.08.22)

Abmahnungen im großen Stil

Dieses Urteil machen sich jetzt einige vermeintliche Privatpersonen und Abmahnkanzleien zu Nutze und fordern ebenfalls 100 € Schadensersatz bei unzähligen Websitebetreibenden, die Google Fonts dynamische Einbindung verwenden. Laut der IT-Recht Kanzlei handelt es sich meist um ein Schreiben mit identischen Wortlaut, dass von mindestens fünf Absendern massenweise versendet wird und Schadensersatz fordert.

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/google-fonts-forderung-schadensersatz-privatperson.html (Stand: 08.08.22)

Im Netz finden sich noch teils sehr unterschiedliche Empfehlungen, wie auf die Aufforderung zu reagieren ist:

  • it-recht-kanzlei.de
    “Das erhaltene Schreiben kann nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei aber dennoch ignoriert werden. Insbesondere sollte der Zahlungsaufforderung nicht Folge geleistet werden.”
  • wbs-law.de
    “Bei dem Erhalt einer Abmahnung sollten Betroffene auf anwaltliche Hilfe zurückgreifen. Den geforderten Betrag sollten sie zudem erst nach gründlicher Prüfung zahlen. […] Die reine Behauptung der Verletzung von Datenschutzrecht reicht nicht aus. […] Sollte sich herausstellen, dass eine Privatperson oder eine Abmahnkanzlei systematisch Webseiten gesucht hat, um sich zu bereichern, könnte das zudem gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen. Dieses Gebot kann einer Rechtsdurchsetzung immer dann entgegenstehen, wenn primär sachfremde und nicht schutzwürdige Interessen verfolgt werden.”
  • lawst.de
    Ein Gericht würde den Kläger in die Beweispflicht nehmen. Zudem müsste er einen Gerichtskostenvorschuss zahlen, was angesichts der geringfügigen Summe kaum zu erwarten ist. Daher haben Empfänger auch bei einer Ignoranz des Schreibens vermutlich nicht viel zu befürchten. Der Absender dürfte die Prozessrisiken kaum auf sich nehmen.”

Wir können aktuell noch keine konkrete Vorgehensweise empfehlen, halten euch aber natürlich in unserem Blog zu den weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Neues zu Performance Max Kampagnen

Die automatische Umstellung aller Smart-Shopping-Kampagnen zu Performance Max läuft seit Juli bis September, jedoch sind in unterschiedlichen Konten oft verschiedene Ankündigungen eingeblendet. Ihr solltet also eure noch nicht umgestellten Kampagnen besonders im Auge behalten. Außerdem baut Google seinen neuen Lieblingskampagnentyp weiter aus.

Saisonale Anpassungen

Mit dem Tool saisonale Anpassung kannst du Smart Bidding-Strategien auf anstehende Ausverkäufe oder Werbeaktionen optimieren. Wer erhebliche Änderungen bei den Conversion-Raten erwartet kann diese Anpassungen für kurze Zeiträume von ein bis sieben Tagen nutzen. Google hilft hier mit einem Beispiel als Erklärung:

“Sie erwarten, dass die Conversion-Rate während eines dreitägigen Ausverkaufs um 50 % steigt. In diesem Fall können Sie für diesen Zeitraum eine saisonale Anpassung der Conversion-Rate von bis zu 50 % vornehmen. Am Ende des Ausverkaufs gelten automatisch wieder die ursprünglichen Smart Bidding-Einstellungen.”

Datenausschlüsse

Mit diesem Tool kann festgelegt werden, dass in Smart Bidding alle Daten von Tagen ignoriert werden, an denen Probleme mit dem Conversion-Tracking auftraten. So kannst du mit Datenausschlüssen verhindern, dass die ungewollten Änderungen deine Conversions beeinträchtigen.

Performance Max in GA 4

Jetzt sind auch Performance Max- und Smart Shopping Kampagnendaten in Google Analytics 4 verfügbar. Dafür einfach im Akquisitionsreport unter “Bericht zur Nutzergewinnung” als Channel “Cross-network” auswählen.

Newsflash

Das Ende der Third-Party-Cookies lässt noch bis 2024 auf sich warten

Google erklärt im eigenen Blog, dass die Third-Party-Cookies Alternative Privacy Sandbox noch mehr Zeit benötigt. Aktuell wird erwartet, dass die Privacy Sandbox APIs im dritten Quartal 2023 gelauncht werden und es erst in der zweiten Hälfte 2024 zur Deaktivierung der Drittanbieter-Cookies kommt.

Mehr zum Sandkasten und den Keksen findest du im Blog von Google

Neuen Sprachausgabefunktion um Videoanzeigen Voiceover hinzufügen

Durch die Sprachausgabetechnologie von Google können Werbevideos nun schnell mit einem Voiceover versehen werden. Die neue Funktion basiert auf den KI-Technologien von Google und wandelt eingegebenen Text in “natürlich” klingende Sprache um. Aktuell werden neben Englisch noch Filipino, Französisch, Hindi, Indonesisch, Koreanisch, Malaiisch, Mandarin, Spanisch und Schwedisch unterstützt, weitere Sprachen und mehr verschiedene Stimmen sollen folgen. Hier ein Beispiel:

YouTube

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Mehr Informationen gibt es in der Google Ads-Hilfe.

Tobias Berger

Tobias Berger

Creatives & Content