EuGH Urteil – Cookie vs. Privatsphäre

Ein vorausgefülltes Kästchen kann für viel Aufsehen sorgen. Am 8.10.19 gab der Europäische Gerichtshof sein Urteil zur Cookie-Informationspflicht von Webseitenbetreibern bekannt: Die Einwilligung in Cookies darf nicht voreingestellt sein“. Das Urteil ging aus dem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und des Online-Gewinnspielanbieter „planet49“ hervor. Bevor die Teilnehmer des Gewinnspiels auf der Seite ihre Anmeldung abschicken konnten befanden sich zwei Kontrollkästchen, eines davon bereits vorausgewählt. Während die Verbraucher ihre Einwilligung für Werbezusendungen aktiv geben mussten, gab das bereits ausgefüllte Kästchen die Berechtigung zum Einsatz von Cookies unterschiedlicher Anbieter. Dazu entschied der EuGH, dass die Einwilligung klar für den konkreten Fall aktiv und ohne jeden Zweifel erteilt werden muss (Art. 4 Nr. 11 DSGVO). Das Entfernen des Hakens stellt keine aktive wirksame Handlung dar. Dieser Beschluss hat auch auf andere Seiten Auswirkungen. Bis jetzt wurden Nutzer durch ein Banner darüber informiert, dass man bei weiterer Nutzung der Website mit der Cookie-Nutzung einverstanden ist. Dies stellt jedoch keine aktive Einwilligung dar. Nutzer müssen den einzelnen Cookies jetzt explizit zustimmen und Webseitenbetreiber mehr Informationen bereit stellen, welche Daten gesammelt werden. Die Folgen des Urteils resultieren in einer Änderung des Telemediengesetzes seitens des Bundeswirtschaftsministerium, die bereits angekündigt wurde.

Safari und Firefox blockieren bereits Third Party Cookies als Voreinstellung des Browsers, Nutzer können hier jedoch auch ihre Erlaubnis zur Verwendung geben. Bei Apple werden auch First Party Cookies von anderen Firmen nur noch sieben Tage lang gespeichert, was sogar in Zukunft noch heruntergesetzt werden soll. Da Cookies derzeit die Grundlage für personalisierte Werbung im Internet sind, wird nun nach Alternativen gesucht, die Privatsphäre mit zugeschnittener Werbung für den Nutzer vereinen sollen. Wir stellen hier kurz einige davon vor.

  • Privacy Sandbox: Google schlägt die „Privacy Sandbox“ vor, womit Internetseiten eingeschränkten Zugriff auf bestimmte Daten des Nutzers erhalten, damit dieser einer Werbegruppe hinzugefügt werden kann ohne dabei selbst identifiziert zu werden.
  • Fingerprints: Hier werden Einstellungen und eindeutige Merkmale des Endgerätes zu einer ID gewandelt.
  • eTags: Funktionieren wie Cookies, jedoch werden die Informationen im Browser Cache gespeichert.
  • Authentication Cache: Ein fiktiver Username und Passwort wird beim Seitenaufruf über HTTP-Header angehängt und dadurch eine ID generiert.

Welche Auswirkung das Urteil auf die Werbebranche hat ist derzeit stark umstritten. Google prognostiziert Einbußen seitens der Publisher von durchschnittlich 52 Prozent, andere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass die bisherige Verwendung von Cookies zu lediglich vier Prozent mehr Einnahmen führte. Ob das das Ende der personifizierten Werbung im Netz ist oder eine Alternative den Platz des virtuellen Kekses einnimmt bleibt abzuwarten. 

Newsflash

Video Reach Campaigns
Ihr könnt nun auch die Auswahl der Videos, die in eurer Kampagne ausgegeben wird, in die Hände des Algorithmus legen, der für euch entscheidet welche Variante die passendste ist. Ob Bumper, nicht- oder überspringbar im Stream, Google will so die größtmögliche Reichweite generieren.
https://www.blog.google/products/ads/full-funnel-video/

Bing RSAs und neue Zielgruppen
Bing bietet jetzt auch Responsive Search Ads an und hat die zwei neue Zielgruppen product audiences und similar audiences.
https://bit.ly/2VHliF8
https://bit.ly/32ek2ff

Libra
Nachdem PayPal der Kryptowährung von Facebook bereits den Rücken gekehrt hat, ziehen sich jetzt auch Ebay, Visa, Mastercard und Stripe von dem Projekt zurück

Tobias Berger

Tobias Berger

Creatives & Content